2 Begriffsklärung und Operationalisierung (2/3)
Frieden: mehr als kein Krieg?
Im allgemeinen Verständnis bedeutet Frieden die Abwesenheit von Krieg. Diese Definition wird auch als "negativer Frieden" bezeichnet. Den meisten Friedensforschern geht diese Definition aber nicht weit genug, denn sie gibt keine Anhaltspunkte für einen dauerhaften Frieden. So war nach dieser Definition auch der "kalte" Krieg ein Zustand des Friedens. Deshalb wurden mehrere alternative Definitionen entwickelt. Wenn Sie die folgende Frage beantworten wird deutlich, wie sehr sich die verschiedenen Definitionen voneinander unterscheiden.
In Abgrenzung zum „negativen“ Friedensbegriff (Frieden als die Abwesenheit von Krieg) und zu einem „engen“ Verständnis (ein auf Gewalt fokussierter Friedensbegriff) legen wir einen „positiven“ und „weiten“ F riedensbegriff zu Grunde. Nur so können die verschiedenen vorgeschlagenen Themenkonzepte sinnvoll in einem analytischen Rahmen verortet werden. Wir beziehen sowohl die Dimension des friedlichen Konfliktaustrags als auch die Dimension der Integration konfligierender Interessen (und damit zumeist regelhaftem Konfliktaustrag innerhalb von Institutionen) in unser Friedensverständnis ein. In bewusster normativer Grundüberzeugung unterstellen wir den Akteuren und Akteursbeziehungen zunächst, dass Gewaltverzicht, Demokratie, Menschenrechte und Wohlstand die handlungsleitenden Normen sind.
Empirisch lässt sich das durch Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union rechtfertigen, der eine Rechtsverbindliche Normgrundlage der Europäischen Union darstellt:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet“
Empirisch lässt sich das durch Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union rechtfertigen, der eine Rechtsverbindliche Normgrundlage der Europäischen Union darstellt:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet“
Die Struktur des Friedens
Kernidee unseres Konzepts ist ein Friedensbegriff, der „ Vergemeinschaftung “ (Integration) als abhängige Variable in den Mittelpunkt stellt. Zunehmende Vergemeinschaftung schafft Strukturen, die Alternativen zu einem Konfliktaustrag mit kriegerischen Mitteln bietet und einen friedlichen Konfliktaustrag wahrscheinlicher macht. Diesem Verständnis nach ist Frieden Vergemeinschaftung, d.h. eine zunehmende Integration von Akteuren führt zu einer festen „ Struktur des Friedens “. Frieden genauer das Vorliegen einer Struktur des Friedens lässt sich somit direkt über Vergemeinschaftung genauer an dem vorliegenden Grad der Integration erkennen. Zur Operationalisierung von Vergemeinschaftung ziehen wir ein Komplexprogramm von Senghaas heran, das Vergemeinschaftung in den Dimensionen (1) Interdependenz, (2) Symmetrie, (3) Homologie, (4) Entropie und (5) gemeinsame Institutionen analysiert .
Eine Gefährdung der Struktur des Friedens liegt genau dann vor, wenn die Handlungen einzelner und /oder die Interaktionen zwischen den Akteuren zu einer Schwächung des Vergemeinschaftungsgrades führen.