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Historischer Abriss des Ukraine-Konflikts

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Skizzierung der Geschichte des Ukraine-Konflikts, eine Abhandlung über die Legitimation und Rechtmäßigkeit des Krim-Referendums, einen Abschnitt über Russlands Strategie der hybriden Kriegsführung, sowie eine Konflikt- und Gefährdungsanalyse.

Eine Konfliktanalyse bildet in der Konfliktforschung im Allgemeinen eine theoretische Grundlage für die Analyse von Konflikten, "die Analyse eines Konflikts mit unterschiedlichen theoretischen „Brillen“ ermöglicht es vielfältige Aspekte eines Konflikts zu sehen und ein möglichst umfassendes Bild zu erstellen. Ein theoretischer Bezug hilft, die einzelnen Konfliktdimensionen zu konkretisieren und zu strukturieren"[1].

Die Gefährdungsanalyse versucht hingegen eine der zentralen Forschungsfragen aus dem Seminar näher zu kommen, nämlich worin genau in den derzeitigen Krisenereignissen, hier bzgl. des Ukraine-Konflikts, eine Gefährdung für den Frieden in Europa vorliegt.

Weitere Informationen zu den theoretischen Grundlagen dieses eLearning-Projekts, sowie dessen zentralen Forschungsfragen finden Sie im Einführungsmodul.
Eine Abkürzung für alle LeserInnen mit wenig Zeit
In diesem Video skizziert der Moderator (@ MrWissen2go) die zentralen Eckpunkte, die im Laufe der letzten Jahre zur Eskalation des Ukraine-Konflikts geführt haben. Dabei nimmt er sowohl die westliche, als auch die russische Perspektive ein und verweist im Anschluss an andere Videos auf Youtube.
Eine Skizzierung der Geschichte des Konflikts[2]
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Der ehemalige sowjetische Regierungschef Nikita Chruschtschow 1961 [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/6d/Nikita_Khruchchev_Colour.jpg]
Schon seit den 50er Jahren bahnte sich ein Konflikt zwischen der damals noch zur Sowjetunion angehörenden Ukraine und Russland an.[3] Streitpunkt des Konflikts war die Halbinsel Krim. Der Parteichef der Sowjetunion, Nikita Chruschtschow, der selbst aus der Ukraine stammte, schenkte die Krim anlässlich des 300-jährigen Jubiläums der Russisch-Ukrainischen Einheit. Ein Großteil der russischen Bevölkerung einschließlich Präsident Putin bereuen dieses Geschenk bis heute zu tiefst. Seit der ukrainischen Unabhängigkeit von der Sowjetunion 1991 ist die Beziehung zwischen Russland und der Ukraine angespannt. Trotz ihrer Unabhängigkeit blieb die Ukraine wirtschaftlich und finanziell immer stark von Russland abhängig. Innerhalb der Ukraine stets zwei Pole, die Anhänger der einen Seite fühlten sich der EU und der Nato angehörig, während die der anderen wünschten sich eine bessere Beziehung zu Russland. Die Hauptstreitpunkte zwischen den beiden Ländern waren seit dem Zerfall der Sowjetunion die Aufteilung der Schwarzmeerflotte, der Status der Halbinsel Krim inklusive der Stadt Sewastopol, sowie die ukrainischen Gasschulden. Der russisch-ukrainische Erdgashandel ist seit dem Ende der Sowjetunion regelmäßig Gegenstand von Konflikten auf dem Gebiet der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Die Ukraine importiert Erdgas und gehört zu dem größten Käufer des russischen Erdgaskonzerns Gazprom. Außerdem ist die Ukraine das wichtigste Transitland für russische Erdgasexporte nach Europa. Mehrmals kam es zu Lieferstopps, da die Länder sich um die Konditionen stritten. Auf russischer Seite versucht Gazprom sein wirtschaftliches Ergebnis durch höhere Preise für Erdgaslieferungen in die GUS zu verbessern. Gleichzeitig hat Gazprom ein Interesse daran, die ukrainischen Erdgaspipelines zu übernehmen, um den Transit besser kontrollieren zu können.[4]
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Blumen für die Verstorbenen im Rahmen der Maidan-Proteste im März 2014 [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/de/Maidan_commemorial.JPG]
Maidan
Als konkreter Ausgangspunkt der gegenwärtigen Ukraine-Krise gilt der November des Jahres 2013.[5] Nachdem der damalige Präsident Viktor Janukowitsch auf Druck Russlands die Verhandlungen zum Assoziationsabkommen mit der EU niederlegte, folgte eine schwere Krise in der postsowjetischen Republik. Der Westen des Landes wünschte sich eine stärkere Anbindung zur Europäischen Union, Janukowitsch drang nach einer stärkere Bindung an Russland, was im Großraum Kiew große Demonstrationszüge zehntausender europafreundlich gestimmter Protestanten zur Folge hatte. Diesen weitestgehend friedlichen Protest ließ der amtierende Präsident unter Einsatz von extremer Gewalt niederschlagen, was 80 Todesopfer auf Seiten der Demonstranten zur Folge hatte. Im Zuge dieser Eskalation beschloss die EU Sanktionen gegen die Regierung Janukowitschs und beauftragte die  Außenminister Polens, Frankreichs und Deutschlands zu einer Vermittlungsmission. Diese resultierte letztlich im Sturz Janukowitschs, der Einsetzung einer pro-europäischen Übergangsregierung und der Vorverlegung der Präsidentschaftswahl. Desweiteren folgte eine Änderung der Verfassung als auch eine Beteiligung der Opposition an der Regierung.[6]
Krim
Am 28 Februar 2014 besetzten Soldaten ohne Identifikationskennzeichen strategisch wichtige Punkte auf der ukrainischen Halbinsel Krim. Nach ukrainischen Angaben landeten auch etwa 2000 russische Soldaten auf einem Stützpunkt der Halbinsel. Nur wenige Tage später stimmte das russische Oberhaus einer Entsendung von 6000 Soldaten in die Ukraine zu, was in einer Mobilisierung der Streitkräfte seitens der Ukraine mündete. Die EU-Kommission stellte im Zuge der Eskalation des Konflikts der Ukraine 11 Milliarden Euro in Aussicht. Weiterhin verhängten die USA und die EU erste leichte Sanktionen gegen Russland. Trotz internationaler Kritik stimmte die autonome Regierung für einen Anschluss an Russland und ließ diesen am 16. März 2015 durch ein Volksreferendum, in dem 96,6% der Befragten für den Anschluss an Russland stimmten, auch erfolgen. Das Referendum wird in der EU und in den USA bis heute nicht anerkannt.[7]
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Soldaten ohne Hoheitsabzeichen auf der Krim, Februar 2014 [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/4e/VOA-Crimea-Simferopol-airport.jpg]
Der Konflikt im Osten: Donezk und Lugansk[8]
Nach der Annexion der Krim machen sich auch im Osten der Ukraine Stimmen bemerkbar, die sich der Russischen Föderation anschließen wollen. Als Ausgangspunkt dieser Entwicklung steht die Besetzung der Staatsanwaltschaft in Donezk am 1. Mai 2014 durch Milizionäre prorussischer Separatisten. Als Reaktion startete die ukrainische Regierung eine Offensive gegen die prorussischen Separatisten bei der zahlreiche Menschen umkamen und verletzt wurden. Im weiteren Verlauf des Monats führten die Separatisten am 11. Mai in Donezk und Lugansk Referenden zu Abspaltung von der Ukraine durch. Beide Referenden gingen klar an die prorussischen Kräfte, in Donezk erhalten sie 89% der Stimmen, in Lugansk sogar 98% der abgegebenen Stimmen. Während Russland die Referenden anerkannte, verurteilte die Übergangsregierung der Ukraine diese als Farce. Auch die EU und die USA erkannten die Referenden nicht an und verstärken ihre Sanktionen gegen Russland. Auch die Gespräche zur Konfliktlösung am sogenannten „Runden Tisch“ führten zu keinem relevanten Ergebnis. Am 26. Mai 2014 wählte die Ukraine schließlich ihren neuen Präsidenten. Petro Poroschenko erhält 55% der Stimmen und wurde somit zum neuen Präsidenten. Im Juni gingen die Kämpfe im Osten der Ukraine ununterbrochen weiter. Auch ein Treffen der G7, dass erstmals seit 16 Jahren ohne Russland stattfand, führte zu keinerlei nennenswerten Resultaten. Ende Juni verkündete Präsident Poroschenko eine Waffenruhe, die auch seitens des Kremls unterstützt wurde. Nach einem Vermittlungstreffen mit der OSZE wollten sich eigentlich auch die Separatisten an die Waffenruhe halten. Diese blieb jedoch brüchig. Trotz anhaltender Spannungen mit Russland unterzeichnete die Ukraine ein Assoziationsabkommen mit der EU. Dieses beinhaltet neben wirtschaftlichen und politischer Zusammenarbeit auch eine Klausel für verbesserte militärische Zusammenarbeit. Russland drohte mit Konsequenzen.

Anfang Juli 2014 lief die ohnehin brüchige Waffenruhe zwischen den Separatisten und der ukrainischen Armee aus, sie wurde trotz der Bemühungen der Außenmister Deutschlands, Frankreichs, der Ukraine und Russland nicht verlängert. Die Kämpfe im Osten der Ukraine rund um Donezk und Lugansk gingen daraufhin blutig in ihre nächste Phase. Im Zuge dessen verhängten die USA in Kooperation mit der EU weitere Sanktionen gegen Russland. Weitere Friedensgespräche waren auf Grund der Differenzen zwischen der ukrainischen Regierung und der Separatisten im Vorfeld nicht zu Stande gekommen. Am 17. Juli 2014 wurde schließlich eine Passagiermaschine der Malaysia-Airlines über dem Osten der Ukraine abgeschossen, Russland und die Ukraine wiesen sich gegenseitig die Schuld zu. Vier Tage darauf verabschiedete der UN-Sicherheitsrat eine Resolution, welche die Forderung einer unabhängigen Untersuchung des Absturzes beinhaltete. Abermals erhöhte die EU nun den Druck auf Russland und fror Vermögen von wichtigen Vertretern des Landes ein. Kurz darauf zog auch die USA der EU nach und beschloss ebenfalls härtere Handelsbeschränkungen gegen Russland. Am 3. September verkündete Präsident Poroschenko in Absprache mit Präsident Putin abermals eine Waffenruhe für den Osten der Ukraine.

Die sogenannte Vereinbarung von Minsk[9] sieht vor, dass beide Konfliktparteien ihre Angriffsoperationen einstellen. Mitte September 2014 trat derweil das vom ukrainischen Parlament und der EU unterzeichnete Assoziationsabkommen in Kraft. Weiterhin verkündeten die Separatisten für den 2. November eigene Wahlen. Ende Oktober rissen die Gefechte im Osten trotz Waffenruhe allerdings nicht ab. Ebenfalls entschied sich die Ukraine in ihrer Parlamentswahl derweil abermals klar für Europa und zeigte links-und rechtspopulistischen Parteien eine Abfuhr. Bei den Wahlen der Separatisten in Lugansk und Donezk wurden die Anführer Alexander Sachartschenko und Igor Plotnizki derweil  als Präsidenten bestätigt. Pro-ukrainische Kandidaten standen jedoch nicht zur Wahl. Im Dezember beendete die Ukraine ihren Status als blockfreies Land, sehr zum Missfallen der russischen Regierung. Trotz des Einverständnisses der Konfliktparteien bleibt auch eine weitere Waffenruhe bis heute erfolglos.
Lage Heute
Trotz immer wieder neu verhandelten Waffenruhen kommt der Osten der Ukraine weiterhin nicht zur Ruhe. Zwar haben sich die Parteien darauf geeinigt schwere Waffen wie Panzer oder Haubitzen abzuziehen, dies ist aber nach wie vor nicht geschehen. Die Schuld über die immer wieder neu ausbrechenden Kämpfe geben sich die Konfliktparteien derweil im Wechsel jeweils gegenseitig.[10]
Demokratische Prinzipien politischer Partizipation
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Eine Karte des Ostens der Ukraine, in dem eine bewaffnete Rebellion im Donbass gegen die ukrainische Zentralregierung im Gange ist. Sie zeigt die unmittelbaren Einflussgebiete beider Seiten. [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ee/East_Ukraine_conflict_%28English_language_version%29.png]
Die Angliederung der Krim an die Russische Föderation ist bis heute völkerrechtlich stark umstritten. Um eine Klärung der rechtlichen und konstitutionellen Legalität des Referendums zu erreichen, wird sich dieser Abschnitt den demokratischen Prinzipien politischer Partizipation widmen. Hierdurch wird es dann schlussendlich möglich sein, eine Antwort auf die Frage der des Krim-Referendums mit demokratischen und konstitutionellen Prinzipien zu geben und auch zu entscheiden, ob die territoriale Anknüpfung gemäß Fritz Scharpf[11] demokratisch legitim ist.

Eine Regierung und die von ihr getroffenen Entscheidungen sind, nach Scharpf, dann legitim, wenn sich diese Entscheidungen in ein Input-Output-Konzept einordnen lassen. Während es bei der Input-Komponente um das Kanalisieren der durch das Volk vertretenen Interessen geht, so werden bei der Output-Komponente Entscheidungen, die dem Gemeinwohl dienen, verbindlich beschlossen: „Die input-orientierte Perspektive betont die „Herrschaft durch das Volk“[12]. Politische Entscheidungen sind legitim, wenn und weil sie den Willen des Volkes widerspiegeln – das heißt, wenn sie von den authentischen Präferenzen der Mitglieder einer Gemeinschaft abgeleitet werden können. Im Unterschied dazu stellt die output-orientierte Perspektive den Aspekt der Herrschaft für das Volkes in den Vordergrund. Demnach sind politische Entscheidungen dann legitim, wenn und weil sie auf wirksame Weise "das allgemeine Wohl im jeweiligen Gemeinwesen fördern“ [13].

Nach Scharpf müssten Regierungen zwar mit der Möglichkeit ausgestattet sein, Gesetze im Sinne der Interessen des Volkes bzw. des Gemeinwohles zu erlassen, es müssten hierbei aber auch klare Grenzen staatlicher bzw. auf Mehrheit basierender Macht gegeben sein: So sollten institutionelle Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass die Regierungskraft der Mehrheit zum Nachteil von Minderheiten oder Individuen missbraucht wird, oder um sicherzustellen, dass „these powers will only be used to further the common interests of the members of the constituency, rather than the special interests of office holders and their clienteles“ [14]. Diese Schutzmechanismen wären, so Scharpf, beispielsweise konstitutionelle Garantien von individuellen Rechten, unabhängige Gerichte in einem ausgeprägten System von „checks and balances“, Möglichkeiten für öffentliche Debatten zur Äußerung von Ideen, Kritik und Reflexion als Restriktion von eigennützigem Policymaking der herrschenden Elite, bzw. einer Mehrheit [15]. So akzeptiert Scharpf also demokratisch-legitime Entscheidungen dann, wenn sich diese einer der beiden Dimensionen seines Input-Output-Konzeptes zuordnen lassen, sowie wenn Entscheidungen auf Mehrheitsbasis bestimmten Prinzipien folgen, die nicht verletzt werden dürfen, um so missbräuchlichem Einsatz vorzubeugen und Personen(gruppen) vor Schaden zu bewahren. Um die Legitimität einer politischen Entscheidung zu erhöhen, können sich die Initiatoren auch des Referendums bedienen. Referenden als Bestandteil der direkten Demokratie sind, sofern sie von der Regierung ausgelöst werden, ein „machtpolitisches Instrument zur Festigung der eigenen politischen Stellung und Legitimität und zur Schwächung der Opposition“ [16].
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Die Halbinsel Krim [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/41/Crimean_referendum_2014.svg]
Damit ein Referendum, bzw. die danach getroffenen Entscheidungen als demokratisch legitim gelten, müssen diese Entscheidungen in einem demokratischen System stattfinden und unter den demokratischen Maximen einer Wahl ablaufen: Mit der Zustimmung zu einem politischen Sachverhalt durch das Volk kann die Legitimität der Entscheidung bzw. der dahinterstehenden Regierung erhöht werden, sofern „das Abstimmungsverfahren auch den gleichen Grundsätzen genüg[t] wie das demokratische Wahlverfahren. Abstimmungen müssen also regelmäßig, allgemein, gleich, frei, direkt und geheim sein“[17], wobei der Charakter der Regelmäßigkeit bei Referenden in den Hintergrund rückt. Referenden können also – falls erfolgreich - Entscheidungen erhöhte Legitimität geben und die Initiatoren in ihrer Position stärken, sofern sie unter den bereits genannten Bedingungen demokratischer Wahlen stattfinden. Hierbei kann argumentiert werden, dass ein Referendum eher erfolgreich sein wird, je deckungsgleicher die Input- bzw. Output-Komponente der zur Wahl stehenden Entscheidung mit den Interessen der Mehrheit bzw. dem mehrheitlichempfundenen Gemeinwohl des Volkes ist [18].

Nichtsdestotrotz können Referenden bzw. Wahlen auch in nicht-demokratischen Systemen eingesetzt werden, um auch hier bestimmte Effekte zu erzielen. Hierbei können dann ganz bewusst die bereits genannten Prinzipien demokratischer Partizipation verletzt werden, um so ein bestimmtes Ergebnis in einer Wahl bzw. Abstimmung zu erzielen. So dienen Abstimmungen in nicht-demokratischen Systemen dann „vor allem der Stabilisierung der bestehenden Herrschaftsverhältnisse, indem breite Kreise der Gesellschaft mobilisiert werden und durch eine hohe Wahlbeteiligung sowie einen eindeutigen Wahlentscheid die gesellschaftliche Solidarität mit der Herrschaftselite dokumentiert wird [19]. Hier kann es, nach Scharpf, zu einer bewussten Verletzung der Input- und Output-Faktoren kommen. Wegen den “pervasive misgivings about the cognitive and normative shortcomings of "populist democracy"” [20] verweist Scharpf auf die Beeinflussbarkeit von Mehrheitsentscheidungen und die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht mehr auf den von ihm genannten Sicherheitsmaßnahmen basieren und somit das Potenzial haben, Minderheiten oder Individuen zu missachten oder gar zu verletzten, bzw. dass solche Entscheidungen auf einem bestimmten Eigeninteresse der Initiatoren basieren. Weiterhin ist hier auch an die Gefahr der bewussten Instrumentalisierung einer Mehrheitsentscheidung im Sinne eines Referendums zu denken, das unter nicht-demokratischen Wahlgrundsätzen abläuft und somit kein valides bzw. repräsentatives Bilder der Mehrheitsmeinung mehr abzeichnet bzw. diese durch gezielte Manipulation beeinflusst.
Russland und das Konzept der hybriden Kriegsführung
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Karikatur zum Krim-Referendum [http://janson-karikatur.de/wp-content/uploads/2014/03/Krim-Referendum-14 03-16-rgb.jpg]
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Ein Wahlzettel des Krim-Referendums [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/94/2014_Crimean_referendum_ballot.png]
Um nun der Beantwortung der Frage um die Legitimität und die Vereinbarkeit des Referendums mit demokratischen und konstitutionellen Prinzipien einen Schritt näherzukommen, widmet sich dieser Teil den vorbereitenden Maßnahmen die Russland traf, bevor mit dem Referendum die territoriale Anknüpfungen abgeschlossen wurde. Hierbei wird das Konzept der „Hybriden Kriegsführung“[21] eine Verwendung finden, welches zuerst definiert werden möge, um danach aufzuzeigen, wieso man es nicht nur auf die Vorgehensweise Russlands anwenden kann, sondern auch um festzustellen, wo die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten in beiden Fällen liegen. Dem Konzept der „Hybriden Kriegsführung“ wird, obwohl es sich hierbei um kein neues Phänomen handelt, seit dem Ende des Kalten Krieges und den Anschlägen vom 11. September 2001 mehr und mehr Beachtung im politikwissenschaftlichen Diskurs geschenkt und verschiedene Definitionen unterschiedlicher Ansätze ringen hier um die Aufmerksamkeit der (akademischen) Öffentlichkeit.

Nach Schaurer soll „Hybride Kriegsführung“ folgendermaßen definiert werden[22]: Die sogenannte hybride Kriegführung beschreibt eine flexible Mischform der offen und verdeckt zur Anwendung gebrachten, regulären und irregulären, symmetrischen und asymmetrischen, militärischen und nicht-militärischen Konfliktmittel mit dem Zweck, die Schwelle zwischen den insbesondere völkerrechtlich so angelegten binären Zuständen Krieg und Frieden zu verwischen. Wie das Wort „Hybrid“ also bereits suggeriert, besteht diese Art der Kriegsführung aus mehreren zusammengesetzten Komponenten mit dem Ziel, einen „klassischen“ Krieg im Sinne einer öffentlichen Auseinandersetzung von Staat gegen Staat zu umgehen, um stattdessen durch geschickte Verknüpfung verschiedener militärischer wie auch nicht-militärischer Taktiken laut Hoffman „synergistic effects in the physical and psychological dimensions of conflict“ [23] zu erreichen; es kann hier, nach Schaurer, auch zu einer „Militarisierung des an sich zivilen  Handlungsspektrums“[24] kommen.

Der Unterschied zwischen „Hybriden Kriegen“ und nicht-hybriden Kriegen wird ebenfalls von Hoffman herausgearbeitet, der konstatiert, dass „in most conflicts regular and irregular components occurred in different theaters and in distinctly different formations. In hybrid wars, these forces became blurred into the same force in the same battle space” [25]. Ziel der hybriden Kriegsführung ist es demnach nicht, einen Gegner militärisch zu schlagen bzw. gar zu vernichten; Ziel der angewandten Taktiken ist es vielmehr, durch geschickte Narrative, Propaganda, Desinformation, Aufhetzung und Repression eine Bevölkerung für sich zu vereinnahmen („winning hearts and minds“[26]). Der „Angreifer“ wird beim „Angegriffenen“ versuchen, seine territoriale Integrität zu unterwandern, den internen politischen Zusammenhalt zu zerrütten und die Wirtschaft zu stören, mit dem möglichen Vorhaben von „territorial expansion and the imposition of indirect rule over another (nominally) sovereign state”[27]. Es soll somit ein Einflussraum geschaffen werden, durch den die angestrebten Ziele (beispielsweise die Schwächung von staatlichen Institutionen, die Infiltration von Minderheiten unter dem Vorhaben, diese zu beschützen) erreicht werden sollen (vgl.: Rotârescu 2015: 153). Die Verstrickung der Russischen Föderation im Frühjahr 2014 in die Geschehnisse auf der Krim kann aufgrund mehrerer Faktoren als Akt der hybriden Kriegsführung bezeichnet werden. Russland bediente sich bei seiner „»humanitäre[n] Aktion« zum Schutz russischer Bevölkerungsgruppen“[28] nicht nur verdeckt militärischen und finanziellen Mitteln, sondern auch politischen und ökonomischen, wie Rotârescu feststellt [29], wobei hier die psychologische Komponente noch hinzugefügt werden muss.

Auf der Krim wurde die Zahl der dort stationierten russischen Soldaten mehr als verdreifacht, die als verdeckt operierende Einheiten ohne Hoheitszeichen Präsenz zeigten, „wenn lokale pro-russische Kräfte Gebäude des ukrainischen Staates besetzten“[30], und mit Milizen das Parlament und offizielle Gebäude stürmten, Straßenblockaden errichteten, Checkpoints etablierten, und pro-russische Gruppen formten, um schlussendlich die Halbinsel zu kontrollieren, indem sie einen Machtwechsel hinter verschlossenen Türen herbeiführten; der neugewählte, pro-russische Präsident der Krim veranlasste schließlich auch die Vereinigung der Krim mit Russland [31]. Pro-ukrainische Bevölkerungsgruppen auf der Krim wurden unterdrückt, aufgrund von „threats and intimidation by the pro-Russian population and especially Russian irregular forces“[32], die gewalttätige Ausschreitungen, das Verschwinden von anti-russischen Agitatoren und die Einschüchterung andersgestimmter Personen veranlassten. Außerdem kam es in der Propaganda-Sphäre zu öffentlichen Ansprachen, die von propagandistischer, pro-russischer Narrative geprägt waren, sowie zur „Ausschaltung kritischer Medien und Cyberangriffe auf ukrainische Internet- und Telefonverbindungen“ [33], um durch eine weitreichende Manipulation der Medien die Bevölkerung zu beeinflussen, zu desinformieren und ihren eigenen Einfluss auszubauen. Russland kann dadurch Falschinformationen kreieren, die den Gegner in der Ausübung seiner Fähigkeiten ablenken, verwirren und de-legitimieren[34].

Um die ukrainische Regierung weiter unter Druck zu setzen, benutze Russland ebenfalls seine Öl- und Gasressourcen, um die Abhängigkeit der Ukraine von Russland durch Verknappung und Verteuerung der Lieferungen zu verdeutlichen [35]. Durch diese Taktik des Schürens von Konflikt und Ausschreitung, der Untergrabung von staatlicher Souveränität, des Einsatzes nicht-gekennzeichneten militärischen Personals und der Beeinflussung und Einschüchterung der Bevölkerung konnte das anschließende Referendum so herbeigeführt werden, dass die Anknüpfung als Resultat einer Bewegung aus dem Inneren der Ukraine verkauft werden konnte, während der Kreml „assert[s] itself as a guarantor of the political rights of selfidentifying Russians or Russian-speaking people“[36]. Dadurch war es für die russische Föderation möglich, „die Krim in einer Art verdecktem Handstreich zu nehmen sowie den prorussischen Kräften in der Ostukraine Vorteile zu verschaffen“[37]. Wie bereits augezeigt, kann das Referendum als Produkt der Anwendung von hybrider Kriegsführung gesehen werden. Es lässt sich hierbei argumentieren, dass auf der Krim die endogenen Konflikte bewusst und verdeckt von einer exogenen Kraft angeheizt und gesteuert wurden, und es somit nicht ein „natürlicher“ Prozess des Ausdrucks von Selbstbestimmung eines Volkes darstellen könnte.
Panzer in der Ostukraine im März 2015 [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons9/9e/OSCE_SMM_monitoring_the_movement_of_heavy_weaponry_in_eastern_Ukraine_%2816705750566%29.jpg]
Diese Anwendung hybrider Kriegsführung ging dabei so weit, dass das Referendum auf der Krim in einem Gebiet abgehalten wurde, das noch nicht befriedet war: ein Zustand zwischen (Bürger)krieg und Okkupation also, in dem, der freie und der geheime Ausdruck der Meinung einer Person nicht gewährleistet sein kann, auch weil pro-ukrainische Meinungen unterdrückt und bestraft wurden und bei den Abstimmungen nicht-gekennzeichnetes Militärpersonal anwesend war [38]. Weitere essentielle Wahlgrundsätze wie eine allgemeine und eine gleiche Wahl (aufgrund von Vorwürfen auf Wahlfälschung) könnten ebenfalls nicht gegeben sein. Konstitutionelle Vorgaben an Referenden in der Ukraine 2014 Nach Artikel 2 der ukrainischen Verfassung ist die Ukraine ein Einheitsstaat, der außerdem, wie in Artikel 1 festgehalten, ein souveräner und unabhängiger, demokratischer, sozialer Rechtsstaat ist [39]. Das Territorium der Ukraine ist, mit seinen Grenzen, unteilbar und unantastbar[40], und die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der Schutz der Staatsgrenze der Ukraine obliegen den militärischen Einheiten und den Rechtsschutzorganen des Staates[41]. Artikel 73 der Verfassung besagt außerdem, dass „Issues of altering the territory of Ukraine are resolved exclusively by an All-Ukrainian referendum“[42], wobei ein solches all-ukrainisches Referendum nach Artikel 71 auch nur durch das Parlament der Ukraine – die Werchowna Rada - oder den Präsidenten der Ukraine anberaumt werden darf, und nicht durch regionale Gebietskörperschaften.

Die Verfassung widmet der Autonomen Republik Krim das Kapitel 10, in dem nach Artikel 134 die Autonome Republik Krim ein untrennbarer Bestandteil der Ukraine ist, die die ihrer Zuständigkeit obliegenden Fragen im Rahmen der durch die Verfassung der Ukraine bestimmten Befugnisse regelt[43]. Nach Artikel 135 hat die Krim eine eigene Verfassung (Verfassung der Autonomen Republik Krim), beschlossen durch das Parlament der Autonomen Republik Krim und bestätigt durch mindestens die Hälfte der Parlamentsmitglieder der Werchowna Rada. Beschlüsse und Gesetze des Parlamentes der Krim dürfen dabei nicht im Widerspruch zur Verfassung bzw. den Gesetzen der Ukraine stehen, und werden in gänzlicher Übereinstimmung mit diesen getroffen[44]. Die Autonome Republik Krim kann dabei zwar örtliche Volksabstimmungen initiieren, allerdings nach Artikel 138 nur über regionale Fragen[45].

Bei der Beurteilung der Vereinbarkeit des Referendums mit konstitutionellen Prinzipien kann, anhand der ukrainischen Verfassung sowie bestehender internationaler Abkommen, die Unvereinbarkeit des Referendums nachgewiesen werden. So stellt das „Referendum über den Status der Krim“ eine eindeutige Verletzung der ukrainischen Verfassung dar, indem die Souveränität und die Einheit des ukrainischen Staates verletzt wird. Ein Plebiszit zur Sezession der Krim hätte nur vom Präsidenten oder dem Parlament in einer all-ukrainischen Abstimmung entschieden werden dürfen. Hier kommt auch die Europäische Kommission zu folgender Einschätzung: “In order for the referendum to be constitutional and legal, it would be required that the issues put before the voters be issues which can be the object of a local referendum under the Constitutions of Ukraine and the Autonomous Republic of Crimea”[46].
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Konstitutionelle Vorgaben an das Referendum in der Ukraine 2014
Nach Artikel 2 der ukrainischen Verfassung ist die Ukraine ein Einheitsstaat, der außerdem, wie in Artikel 1 festgehalten, ein souveräner und unabhängiger, demokratischer, sozialer Rechtsstaat ist [47]. Das Territorium der Ukraine ist, mit seinen Grenzen, unteilbar und unantastbar[48], und die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der Schutz der Staatsgrenze der Ukraine obliegen den militärischen Einheiten und den Rechtsschutzorganen des Staates[49].

Artikel 73 der Verfassung besagt außerdem, dass „Issues of altering the territory of Ukraine are resolved exclusively by an All-Ukrainian referendum“[50], wobei ein solches all-ukrainisches Referendum nach Artikel 71 auch nur durch das Parlament der Ukraine – die „Werchowna Rada“ - oder den Präsidenten der Ukraine anberaumt werden darf, und nicht durch regionale Gebietskörperschaften. Die Verfassung widmet der Autonomen Republik Krim das Kapitel 10, in dem nach Artikel 134 die Autonome Republik Krim ein untrennbarer Bestandteil der Ukraine ist, die die ihrer Zuständigkeit obliegenden Fragen im Rahmen der durch die Verfassung der Ukraine bestimmten Befugnisse regelt[51]. Nach Artikel 135 hat die Krim eine eigene Verfassung („Verfassung der Autonomen Republik Krim“), beschlossen durch das Parlament der Autonomen Republik Krim und bestätigt durch mindestens die Hälfte der Parlamentsmitglieder der Werchowna Rada. Beschlüsse und Gesetze des Parlamentes der Krim dürfen dabei nicht im Widerspruch zur Verfassung bzw. den Gesetzen der Ukraine stehen, und werden in gänzlicher Übereinstimmung mit diesen getroffen[52]. Die Autonome Republik Krim kann dabei zwar örtliche Volksabstimmungen initiieren, allerdings nach Artikel 138 nur über regionale Fragen[53].

Bei der Beurteilung der Vereinbarkeit des Referendums mit konstitutionellen Prinzipien kann, anhand der ukrainischen Verfassung sowie bestehender internationaler Abkommen, die Unvereinbarkeit des Referendums nachgewiesen werden. So stellt das „Referendum über den Status der Krim“ eine eindeutige Verletzung der ukrainischen Verfassung dar, indem die Souveränität und die Einheit des ukrainischen Staates verletzt wird. Ein Plebiszit zur Sezession der Krim hätte nur vom Präsidenten oder dem Parlament in einer all-ukrainischen Abstimmung entschieden werden dürfen. Hier kommt auch die Europäische Kommission zu folgender Einschätzung: “In order for the referendum to be constitutional and legal, it would be required that the issues put before the voters be issues which can be the object of a local referendum under the Constitutions of Ukraine and the Autonomous Republic of Crimea”[54].
 
Konfliktanalyse
Pro-Ukrainische und Pro-Russische Demonstrationen in der Ukraine 2014 [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/16/Map_pro-Ukrainean_and_pro-Russian_protests_in_the_Ukraine_2014.png]
Konfliktparteien

Direkt beteiligte Parteien:
  • Russische Föderation
  • Ukraine
  • Autonome Republik Krim
  • Volksrepubliken Donezk und Lugansk
Indirekt beteiligte Parteien:
  • EU
  • USA

Konfliktgegenstand

Den Konfliktgegenstand bilden die Aktivitäten Russlands und prorussischer Separatisten im Osten der Ukraine. Die völkerrechtswidrige Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und die darauffolgenden Gefechte zwischen ukrainischer Armee und prorussischen Separatisten mit Unterstützung durch Einheiten Russlands in den Gebieten bei Lugansk und Donezk sind ausschlaggebend in diesem Konflikt.[55]

Seitens Russlands lassen sich hier zwei Verletzungen des Völkerrechts identifizieren:

1) Verletzung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine
  • Völkergewohnheitsrecht
  • Art. 2 Abs. 4 UN-Charta.Schlussakte von Helsinki (1975).
  • Art. 1 und 2 des Budapester Memorandums vom 5. Dez. 1994.
  • Art. 2 und 3 des Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit
2) Verbotene Gewaltanwendung / Aggression von Seiten Russlands
  • Verletzung von Art. 2 Abs. 4 UN-Charta.
  • Sogar Aggression im Sinne von Art. 3 lit. a) und lit g) der GV-Res. 3314 über die Definition derAggression (1974): “Invasion”; “sending by or on behalf of a State of armed bands, groups, irregulars“.
  • Überschreitung des Truppenstationierungsabkommens. → Art. 3 lit. a) und lit g) der GV-Res. 3314.[56]
Zu den Absichten der Konfliktparteien lassen sich aus realistischer Perspektive zwei Fragen formulieren:
  1. Warum destabilisiert Russland den Osten der Ukraine?
  2. Aus welchen Gründen lehnen die Ukraine, die EU und die USA diesen Einfluss ab?
Russlands Intention in diesem Konflikt lässt sich relativ leicht aus defensiv realistischer Perspektive betrachten. So will Russland unbedingt ein weiteres Vorrücken der Nato und der EU nach Osten verhindern, da es sich zunehmend in der Defensive sieht. Auch zeigt sich der offensive Anspruch Russlands auf eine Hegemonie im Osten Europas die sich in der Absicht äußert, eine Eurasischen Wirtschaftsunion auf dem Gebiet der alten Sowjetunion zu erschaffen. Eine nähere Kooperation der Ukraine mit der EU ist also nicht im näheren Interesse Russlands.[57]

Die Intention der EU hat sich im Zuge des unterzeichneten Assoziationsabkommen mit der Ukraine klar gezeigt. Sie möchte die Ukraine Richtung Westen ziehen. Aus realistischer Sicht lässt sich die EU zwar nicht als Staat wohl aber als Staatenverbund einordnen. Da sie keine militärische Macht verfügt, nutzt sie ökonomische Macht zur Erreichung ihrer Ziele. Das Abkommen ist Ausdruck dieser Machtpolitik. Die EU ist in der ökonomischen Perspektive ein eher selbst interessierter, rationaler Akteur, während sie in den Augen des Ostens nicht die Wertegemeinschaft die sie vorgibt zu sein.[58] Die Separatisten im Osten der Ukraine streben einen Anschluss an Russland an, da sie sich kulturell als Russen sehen. Dies äußert sich vor allem über die gemeinsame Sprache und die Geschichte der postsowjetischen Republik.[59] Die Intention der USA zielt klar darauf ab, den Einflussbereich Russlands einzuschränken und den der Nato auszuweiten. Außerdem ermöglicht die Stellung der USA als einziger regionaler Hegemon der westlichen Hemisphäre in jedem Konflikt mitzumischen.
Politische Veranstaltung zur Unterstützung der Krim-Annexion im März 2014 [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3b/Rally_in_support_the_Accession_of_Crimea_to_Russia_1.jpg]
Konfliktaustragungsform

Im Ukraine-Konflikt lassen sich drei Formen von Konfliktaustragung behandeln:
  1. Direkte physische Gewalt zwischen Kampfverbänden der Ukraine, Russlands und den Separatisten der Volksrepubliken Donezk, Lugansk.
  2. Die Allianzpolitischen Mittel der EU und den USA zur Aufrüstung der Ukraine.
  3. Die Sanktionen der EU und der USA gegen Russland und die Separatisten und Russlands Sanktionen gegen die EU.
Der Konflikt wird vor allem von seitens der Ukraine, Russland und der prorussischen Separatisten im Osten der Ukraine mit vehementer Gewalt geführt. Damit ist der Ukraine-Konflikt als andauernder bewaffneter Konflikt auszulegen der bereits mehr als 10000 Tote und mindestens 22000 Verletzten zur Folge hatte. Zum Einsatz kommen hier auch trotz Verbots durch das Minsker Protokoll auch immer wieder schwere Waffen wie Panzer, Artillerie und Kampfflugzeuge.[60]

Seit Mitte September 2014 ist das Assoziationsabkommen, dass die Ukraine mit der EU abgeschlossen hat in Kraft. Dies beinhaltet neben einer engeren politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit auch eine Klausel für militärische Kooperation. Diese ist in Artikel 7 festgelegt. So heißt es konkret im Abkommen:
Artikel 7 des Assoziierungsabkommens der EU mit der Ukraine, aufrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22014A0529(01)&from=DE
Auch die von der EU, den USA und Kanada Sanktionen gegen Russland sind hier als Mittel der Konfliktaustragung zu nennen. Auf die Annexion der Krim folgte eine gegen wichtige Einzelpersonen Russlands gerichtete ökonomische Sanktionen. Diese beinhalteten unter anderem die Einfrierung von Vermögenswerten und Einreiseverbote. Weiterhin zielten die Sanktionen auf Institutionen und Güter um Russland an einer weiteren Unterstützung der Separatisten zu hindern.[61]

Institutionen der Konfliktbearbeitung

Als eine Institution der Konfliktbearbeitung wird allgemein eine Einrichtung oder eine Handlungsoption, bezeichnet, welche von den Parteien zur Konfliktbearbeitung genutzt werden kann.[62]

Vereinte Nationen: Resolution zur territorialen Integrität der Ukraine
  • Entwurf einer Resolution des Sicherheitsrates[63]: nicht angenommen wegen des russischen Vetos, China enthielt sich
  • UN-Generalversammlung:
Rn. 1: “Affirms its commitment to the … territorial integrity of Ukraine within its internationally recognized borders”. Rn. 5: Referendum “no validity”. Rn. 6: Pflicht zur Nichtanerkennung. Aber „nur“: 100 Stimmen dafür, 11 dagegen, 58 Enthaltungen.[64]

Sanktionen von der EU, den USA und anderen Staaten
  • Diverse Beschlüsse des Europäischen Rats; diverse Richtlinien und Verordnungen des Rats.
  • Rechtsgrundlage:
Titel V, Kap 2 EUV (GASP); Art. 215 Abs. 2 AEUV; Rechtsschutz nach Art. 275 Abs. 2 AEUV.[65]
  1. Beschränkung des Handels zwischen EU-Firmen und dem russischen Finanz-, Energie- undVerteidigungssektor sowie Produkte aus der Krim: z.B. Import- und Exportverbote, Verbot von Finanzdienstleistungen.
  2. Gezielte „smarte“ Sanktionen gegen Individuen und Firmen, incl. Politiker und „Oligarchen“ (insg. über 60 Entitäten): Reisebeschränkungen, Konteneinfrierung.
  3. Russland verhängte Importverbote für EU-Agrarprodukte.
Wie und warum man eine Konfliktanalyse durchführt erklärt Ingo Henneberg für das Ringseminar Konfliktanalyse in diesem Videovortrag.
Gefährdungsanalyse
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/232421/umfrage/inflationsrate-in-der-ukrai
Inflationsrate in der Ukraine bis 2017
Welche politischen Teilsysteme sind bedroht?

Bei dem Ukraine – Konflikt der seit 2014 Europa und die Welt in Atem hält, handelt es sich nicht allein um eine innere-ukrainische Krise sondern um einen internationalen Konflikt, der auf mehreren Ebenen ausgetragen wird. Die beteiligten Hauptakteure (NATO, EU und Russland) verfolgen eine Politik der Sicherung und versuchen dabei jeweils ihre Einflusssphäre zu erweitern. Die Durchsetzung ihrer unterschiedlichen wirtschaftlichen und politischen Interessen, führte letztlich zu gewaltsamen Eskalationen innerhalb der Ukraine. Die Annäherungsversuche zwischen der Europäischen Union und der Ukraine mittels des Assoziations- und Partnerabkommen, veranlasste Russland seine geo- und sicherheits- politische Orientierung klarzustellen und zu demonstrieren. Mit der Annexion der Krim und der militärischen Unterstützung der Separatisten in der Ostukraine, versucht Russland bisweilen die Ukraine zu destabilisieren um seine Macht in der Region auszuüben. Handlungen die aus der westlichen Sicht gegen das Völkerecht verstoßen und den Krieg innerhalb der Ukraine bzw. in Europa förderten. Die Europäische Union verurteilt die völkerrechtswidrigen Handlungen, mit folgenden Sanktionen: Bankkonten wurden eingefroren, Einschränkungen des Handels wurden vorgenommen um die wirtschaftliche Lage Russlands zu schwächen, sowie Einreiseverbote wurden ausgesprochen. Die Europäische Union versucht dabei Russland zu vermitteln, „ dass es seinen Einfluss in der Region nur unter der Prämisse souveräner, selbständiger Staaten in akzeptierten Grenzen eines post-sowjetischen Zentralen Europas ausüben kann“[66].
Aber auch Russland setzte im Gegenzug seine Maßnahmen durch und drohte die Energiepreise zu erhöhen, Importverbote für Agrarprodukte aus Europa und den USA wurden erlassen, zudem wurde über ein Flugverbot des russischen Luftraums für ausländische Airlines erwogen. Der Konfliktaustrag auf beiden Seiten, löste ein Spannungsverhältnis ähnlich wie zu Zeiten des Kalten Krieges aus. Lösungsversuche das Verhältnis zwischen dem „Westen“ und Russland zu entspannen blieben erfolglos und das Risiko weiterer politischer Eskalationen besteht weiterhin. Durch den Konflikt in der Ukraine besteht für den OSZE-Raum eine grundsätzliche Bedrohung des allgemeinen Gesamtfriedens und der europäischen Friedensordnung. „Viele der Prinzipien, Normen und Verfahren, die sich nach dem Ende des Ost-West-Konflikts entwickelt und etabliert hatten, scheinen in Frage gestellt“[67]. Die Souveränität und Selbstständigkeit der Staaten der ehemaligen Sowjetunion ist durch eine russische Erweiterung, ähnlich wie bei der Krim, bedroht. Die Europäische Union als internationaler Akteur, geleitet durch ihre fundamentalen Werte, versucht Stabilität und Sicherheit in ihrer Nachbarschaft zu gewährleisten. Einerseits um ihre Grenzen zu sichern, aber auch um die zentraleuropäische Friedensordnung zu bewahren und ihre Erweiterungspolitik zu vertiefen. Im Falle der Ukraine, widerspricht Russland jedoch der Haltung der Europäischen Union. Das Aufgeben ihrer fundamentalen Werte aufgrund des Widerspruchs eines Drittstaaten, würde für die Europäische Union eine Sinnkrise bedeuten und „das Vertrauen in die Kraft der europäischen Solidarität untergraben“[68].
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/232390/umfrage/bruttoinlandsprodukt-bip-in-derukraine/
BIP der Ukraine bis 2017
Welche Systemteile sind bedroht?

Gewaltfreier Konfliktaustrag

Der Ukraine-Konflikt hat sich zu einem manifesten Gewaltkonflikt entwickelt, der das Leben vieler Menschen gefordert hat. Trotz mehreren Waffenruhen, kam es immer wieder zu Kampfhandlungen. Auch wenn die Kampfhandlungen sich hauptsächlich auf die Ostukraine beziehen, so bleibt doch die Bedrohung, dass Gewaltausbrüche sich über die Region hinweg ausbreiten und die Ukraine weiter destabilisieren. Dies würde eine weitere Bedrohung für die europäische Friedensordnung bedeuten.

Gesamtgesellschaftlicher Wohlstand

Die wirtschaftliche Lage der Ukraine befand sich bereits vor der Annexion der Krim und der daraus resultierenden politischen Unruhen, in einer Wirtschafts- und Finanzkrise. Das Wirtschaftswachstum ging 2009 um 15 Prozent zurück, die Exporte waren auf 40 Prozent rückläufig[69]. Durch das Inkrafttreten des Assoziations- und Partnerabkommen am 01.Januar.2016 geht man von einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage aus. Die Sanktionen gegen Russland, durch die USA und die Europäische Union schwächten ebenfalls die russische Wirtschaft. Ebenso verzeichneten europäische Unternehmen Umsatzeinbrüche.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/232508/umfrage/arbeitslosenquote-in-der-ukraine/
ALQ in der Ukraine bis 2017
Wie aus den Grafiken zu entnehmen ist, hat die wirtschaftliche Lage der Ukraine seit Beginn des Konflikts Einbußen gehabt, die Wirtschaft des Landes konnte sich erst ab der zweiten Jahreshälfte von 2015 stabilisieren. Der Internationale Währungsfond gewährte der Ukraine, Unterstützung mit Zahlungen von 13 Milliarden Euro. Jedoch sind die Zahlungen an Reformen geknüpft, sodass die Ukraine ihre Wirtschaftlichkeit reformieren muss. Das Rentenalter soll erhöht werden. Eine Neuverschuldung soll vermieden werden und die Staatsausgaben sollen reduziert werden. Die EU will die Ukraine mit 11 Milliarden Euro bis 2020 unterstützen, die USA hat eine Milliarde Dollar zugesagt. Von der Bundesregierung erhält die Ukraine einen ungebundenen Finanzkredit in Höhe von 500 Millionen Euro[70].

Achtung der Menschen – und BürgerInnenrechte/ Rechtstaatlichkeit

Anfang Juni 2016 kritisierten die Vereinten Nationen, die Menschenrechtslage in der Ukraine. Unterdessen lobte die Europäische Union, die Justizreformen in Kiew [71]. Das ukrainische Parlament beschloss mit einer Mehrheit von 335 Stimmen eine Verfassungsreform zum Justizwesen, dass durch die Europäische Union, dem Europa Rat und den USA begrüßt wurde[72]. Die Justizreform sollte ursprünglich Einflussmöglichkeiten, die noch aus UDSSR- Zeiten stammten, von Staatsanwaltschaften und Präsident auf die Gerichte reduzieren. Nach einem veröffentlichten Bericht der Vereinten Nationen befindet sich die Menschenrechtslage jedoch seit dem politischen Umsturz in der Ukraine in einem prekären Zustand. Laut Aussage des Berichts, sind Verschleppungen,  willkürliche Festnahmen, Folter und Misshandlungen weiterhin verwurzelte Praktiken. Jedoch wurden Unterschiede auf ukrainischer und den besetzten Gebieten festgestellt. Bezüglich des Separatistengebiets hieß es, dass die dort lebenden Bewohner, seitens der Machthaber ihre Meinungs-, Versammlungs- Vereinigungsfreiheit beraubt werden. Auf der anderen Seite wurde den Menschen durch lange Wartezeiten an den Übergangsstellenim Konfliktgebiet die Bewegungsfreiheit genommen.
  • Der Konflikt in der Ukraine markiert einen Wendepunkt in der Entwicklung der europäischen, regelbasierten  Sicherheitsordnung.
  • Durch den Ukraine-Konflikt ist der Frieden laut Senghaas´-Komplexprogramm bei Einbeziehung Russlands gefährdet. Offenbar wird die Notwendigkeit der Umstrukturierung der Vergemeinschaftung mit Russland nötig sein.
  • Der Konflikt in und um die Ukraine wirft die Frage nach dem Bezugsrahmen des verwendeten Friedensbegriffs auf. Statt einer engen Europa-Perspektive (EU) ist ein Russland mit einbeziehendes Europaverständnis nötig
1.) Wie kommunizieren und begründen die Akteure ihre Handlungen?
Die Ukraine beabsichtigt die Annäherung an die EU, welche für gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit steht. Im innerstaatlichen Konflikt verweist sie auf die territoriale Souveränität, hofft auf eine zeitnahe Konfliktbeendigung und den Behalt der Regionen im Donbass. Die EU verurteilt die russische Annexion der Krim und Destabilisierung der Ost-Ukraine und hat daher Sanktionen gegen Russland verhängt. Langfristig möchte die EU die Ukraine an den Staatenverbund anbinden und demokratische Strukturen fördern. Kurzfristig möchte sie, dass die gewaltsamen Auseinandersetzungen in einem direkten EU-Nachbarland enden. Uneinigkeit herrscht in der EU bezüglich des konkreten Verhaltens zu Russland (Polen + baltische Staaten für hartes Vorgehen, Frankreich + Deutschland für konstruktive Einbindung Russlands), welches bei der Krim auf die russische Historie der Halbinsel verweist. Russland begründet sein Handeln angesichts der NATO- und EU-Osterweiterung als (Macht-)Reaktion auf die vom Westen ausgehende Sicherheitsbedrohung.

2.) Welche Folgen haben die Handlungen der Akteure in den jeweiligen nationalen Systemen?
In der Ukraine hat die gesellschaftliche Spaltung im Konfliktverlauf zu fortwährenden Destabilisierung des Landes geführt. Nach der Annexion der Krim beabsichtigen pro-russische Seperatisten im Donbass nun auch dort die gewaltsame Abspaltung. Die von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland beinhalten u. a. Einreiseverbote, Kontensperrungen und Handelsbeschränkungen. Jene restriktive Maßnahmen treffen die russische Wirtschaft deutlich empfindlicher als die Ökonomie der Mitgliedsstaaten der EU. Dennoch sind Putins Popularitätswerte seit Beginn des Ukraine-Konflikts gestiegen. Die angeführte Uneinigkeit der EU-Mitgliedsstaaten verhindert, dass die EU mit einer kohärenten Außen- und Sicherheitspolitik als geschlossener Akteur im Ukraine-Konflikt auftreten kann. So versuchten sich Deutschland und Frankreich im Alleingang in friedensstiftender Rolle bei der Aushandlung der Friedensvereinbarung von Minsk.

3.) Wie reagieren andere Akteure? Welche Folgen haben diese Handlungen im internationalen System?
Eine Folge des Konflikts IN der Ukraine sind anhaltende gewaltsame Auseinandersetzung zwischen hauptsächlich pro-russischen Milizen und regulären ukrainischen Streitkräften im Osten des Landes. Mit Blick auf die Einhegung der Konflikts als unzureichend erwiesen sich die beiden, im weißrussischen Minsk ausgehandelten Friedensvereinbarungen (Minsk I und II), bei dessen Aushandlung Sicherheitsgarantien für pro-russische Milizen ausblieben. Jene Akteure besitzen angesichts der folglich fehlenden Gewähr von von personellem und rechtlichen Schutz kein Interesse an einer zeitnahen Konfliktbeendigung. Beim Konflikt UM die Ukraine leiden nicht nur die russischen Beziehungen mit der EU, vielmehr ist es zwischen dem Westen und Russland generell zu einer deutlichen Verschlechterung des (institutionellen) Verhältnisses gekommen. Dies äußert sich z.B. im Ausschluss Russlands aus der G8, dessen Stimmrechtsetzung im Europarat und der Aussetzung des NATO-Russland-Rats.

4.) In welche fünf Bereiche des Komplexprogramms von Senghaas fallen die Handlungen bzw. Inhalte der Kommunikation? Handelt es sich um Formen der Integration oder der Desintegration?
Einnahme einer umfassenderen, Russland mit einbeziehenden Europa-Perspektive, da es sich bei Ukraine-Konflikt nicht um ein EU-internes Krisenereignis handelt. Desintegration in allen fünf Kategorien bezüglich der Vergemeinschaftung mit Russland. Positive Interdependenzen: Reduktion der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl; Gründung Eurasische Wirtschaftsunion. Symmetrie: Verschärfung des ökonomischen Ungleichgewichts,  diplomatische und wirtschaftliche Isolierung Russlands. Homologe: stärkere Abgrenzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Systeme: Entropie: Erschwerung netzwerkartiger, grenzüberschreitender Kontakte mittels personen- und handelsbezogener Sanktionen. Gemeinsame Institutionen: Europarat entzieht Russland Stimmrecht, russischer Ausschluss aus der G8, Aussetzung des NATO-Russland-Rats, Misslingen der Minsker Abkommen.

5.) Stellt die Krise eine Gefährung für den Frieden in Europa dar?

JA

5a.) Erläutern Sie Ihre Bewertung der Existenz einer Friedensgefährdung in Europa.
Wie bereits in Punkt 4 anhand des Senghaas-Modell aufgezeigt wurde, überwiegen bei den Handlungen bzw. Inhalten der Kommunikation Formen der Desintegration. Nach dem weiten Europa-Verständnis existiert somit eine Friedensgefährdung allein im Sinne einer fehlenden umfassenden  Vergemeinschaftung. Ferner müsste es in Ergänzung zum vorliegenden Bewertungskonzept von Frieden auch eine Abwesenheit direkter Gewalt geben. Dies trifft beim Ukraine-Konflikt jedoch ebenfalls nicht zu.

5b.) Welche Akteure haben welche Optionen, um Gefährdungen auszuräumen?
Für die Konfliktlösung IN der Ukraine bedarf es dort bei einem Friedensvertrag Sicherheitsgarantien für Milizen und anschließend eines Aufbaus innerstaatlicher Machtbalance zwischen den Gruppen verschiedener Regionen. Beim Konflikt UM die Ukraine ist von westlicher Seite bei seinen Handlung die russische Wahrnehmung einer Sicherheitsbedrohung ernsthaft zu bedenken. Hilfreich wäre dabei die Intensivierung der Kommunikation - vor allem durch Nutzung existierender Institutionen (Europarat, Nato-Russland-Rat, OSZE).
  • Gemäß dem Komplexprogramm von Senghaas gilt der Ukraine-Konflikt als Gefährdung des Friedens in Europa. Das umfassendere Europa-Verständnis offenbart die starke Zuschneidung des Konzepts einer friedensstiftenden Vergemeinschaftung auf den Idealtyp EU. Engere Zusammenarbeit auf EU-Ebene ist - wie in diesem Fall - oftmals nur eine Reaktion auf ein äußeres Krisenereignis. Die Vergemeinschaftung mit Russland verschlechtert sich derzeit vielmehr. Die dadurch erzwungene Umstrukturierung der Beziehungen könnte zukünftig auch positive Wirkungen erzielen, z. B. die Stärkung gemeinsamer Institutionen. Realistisch betrachtet wird eine zeitnahe Lösung des Konflikts UM die Ukraine schwierig sein, da dazu erst die Beendigung des Konflikts IN der Ukraine nötig ist.

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Videovortrag "Der Konflikt in und um die Ukraine" von Dr. Konstanze Jüngling (IOS Regensburg)
In ihrem Vortrag beantwortet Dr. Jüngling die Leitfrage inwiefern der Konflikt in und um die Ukraine eine Gefahr für den inneren Frieden Europas darstellt. Hierbei zeigt Dr. Jüngling, dass sich die Wahrnehmung des friedensgefährdenden Potenzials des Ukrainekonflikts mit dem gewählten Friedens- und Europaverständnis teils drastisch ändert: Angefangen vom schweren Friedensbruch bis hin zur Stärkung des inneren Friedens Europas. Eine Annäherung an den Frieden über das Konzept der Vergemeinschaftung, so Jüngling, bietet dabei eine interessante Perspektive auf die Entwicklungen in Europa an, ist jedoch für sich alleine genommen nicht ausreichend, um ein umfassendes Bild vom friedensgefährdenden Potential des Ukrainekonflikts zu erzeugen.

Dr. Konstanze Jüngling ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS), wo sie sich im Rahmen eines Postdoc-Projekts mit Transnationalisierungsdynamiken nichtstaatlicher Gewalt im Nordkaukasus auseinandersetzt. Eine Internetrepräsentation von Dr. Jüngling finden Sie unter: https://www.akademie-rs.de/index.php?id=621
 
Im folgenden Klappentext finden Sie außerdem einige Fragen von Studierenden, die im Rahmen des Ringseminars an Dr. Jüngling gestellt und auch von ihr beantwortet wurden:
1) Bietet die Friedensgefährdung Europas Möglichkeiten einer positiven Umstrukturierung der Vergemeinschaftung mit Russland?

Ja, das würde ich so sehen. Wie ich am Ende meines Vortrageserwähnt habe, wohnt dem Ukraine-Konflikt letztlich auch eine Chance inne: bestehende Konflikte nicht, wie in der Vergangenheit, durch ritualisierte Verweise auf gemeinsame Interessen und Werte zu überdecken, sondern diese offen auszutragen und so Handeln zu ermöglichen. Wird die offene Thematisierung vorhandenerKonflikte durch beiderseitige Bemühungen um Problemlösung begleitet, so kann dies letztlich in eine positive Umgestaltung der Beziehungen, einschließlich unter den Großmächten, münden. Kurzfristige Erfolge sind hier jedoch kaum vorstellbar, vielmehr handelt es sich um einen mittel-bis langfristigen Prozess. Momentan sehe ich diesen Prozess in einer kritischen Phase:Es erweckt den Anschein, dass auf beiden Seiten eine gewisse Konfliktmüdigkeit eingetreten ist, gleichzeitig fehlt es jedoch an gangbaren Lösungen.In dieser Situation ist es wichtig, die kritische Auseinandersetzung fortzusetzen, Kooperation dort zu suchen, wo sie möglich erscheint. In keinem Fall solltejedoch die kritische Thematisierung bestehender Konflikte aufgegeben werden, da damit bereits die Wurzel für eine neue Konfliktspirale gelegt ist.

2) Muss man ein Konzept von Frieden als Vergemeinschaftung zwingend von einem engen Friedensbegriff als die Abwesenheit direkter Gewalt trennen?

Nein, das muss man nicht, allerdings sollte sich die Abwesenheit direkter Gewalt dann auch in der Operationalisierung eines so verstandenen Friedensbegriffsals Vergemeinschaftung widerspiegeln. Dies ist für mich im Falle einerOperationalisierungim Sinne des ersten Komplexprogramms nach Dieter Senghaasnicht erkennbar, was dann entsprechend zur Folge hat, dass die Analyse eher oberflächlich bleibt undaus meiner Sichtdas volle Ausmaß der Problematik unzureichend widergibt.Selbst wenn man zudem annimmt, dass die Abwesenheit direkter Gewalt Voraussetzung für Vergemeinschaftung ist (was je nach Grad der Vergemeinschaftung im Sinne des Senghaaschen Komplexprogramms nicht unbedingt zwingend ist: positive Interdependenz zeigt sich auch und gerade in Zeiten von direkter Gewalt), ist sie nichtsdestotrotz analytisch von ihr trennbar. Generell muss ich mich an dieser Stelle als Befürworterin eines engen Friedensbegriffes zu erkennen geben, da ein solcher aus meiner Sicht analytisch fruchtbarer ist als ein weiter Friedensbegriff.

3) Wie hoch schätzen Sie den Einfluss Russlands auf die Separatisten in der Ostukraine ein? Ist es realistisch, dass Russland diese, wenn es wollte, zum Einlenken bewegen könnte?

Man darf die lokalen Dynamiken im Donbass sicherlich nicht unterschätzen. Jedoch lässt sich mit einiger Sicherheit behaupten, dass der Kreml bei entsprechendem Willen eine sehr viel positivereRolle im Friedensprozess spielen könnte, als sie diesgegenwärtigtut. Große Wirkung könnte bereits die Aufgabe der aktivenUnterstützung der Separatisten entfalten, wie diese beispielsweise in der Anerkennung von Pässen aus Donezk und Luhansk zum Ausdruck kommt -ganzabgesehen von der personellen Verzahnung der Separatisten mit Russland.

4) Inwieweit war die EU auf die hybride Kriegsführung von Russland strategisch vorbereitet? Denken Sie, dass die hybride Kriegsführung auch in der Zukunft von Seiten Russlands Anwendung findet und welche Strategien/Mittel kann die EU dagegen anwenden?

Abgesehen von der völkerrechtlichen Dimension ist dasEntsetzen der europäischen Eliten angesichts der Ereignisse in der Ukraineausmeiner Sicht sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass die hybride Kriegsführung Russlandsdie EU großenteils unvorbereitet getroffen hat. Dass sich Russland auch in Zukunft dieser Taktiken bedient, ist aufgrund des Erfolges auf der Krim nicht auszuschließen, eine weitere Annexion dürfte jedoch in absehbarer Zukunft unwahrscheinlich sein. Die beste Strategie gegen hybride  Kriegsführung ist aus meiner Sicht die Stärkung der eigenen Resilienz, d.h. effektiver Schutz der Außengrenzen, friedliche Bearbeitung und Beilegung bestehender gesellschaftlicher Konflikte, Medientrainings etc.

5) Derzeit existieren, angesichts der Bedrohung aus Russland, viele Überlegungen hinsichtlich der Einführung einer EU-Verteidigungsunion. Im Sinne des Senghaas-Modells würde dies bei einer engen EU-Europaperspektive zu einer größeren Vergemeinschaftung bzw. zu größerem Frieden führen. In wieweit führt dies aber im weiten Europa-Verständnis zu einer Gefährdung des Friedens? Würden Sie persönlich dieEinführung einer EU-Verteidigungsunion befürworten?

Der Aufbau einer EU-Verteidigungsunion kann sicherlich zu Spannungen führen, kann jedoch unter Umständen auch positiv wirken, wenn sie mit einem Bedeutungsverlust der NATO als kontinuierlichem Stein des Anstoßes Russlands einhergeht. Eine alleine auf die Abwehr Russlands gerichtete Verteidigungsunion wäre sicherlich schädlich, eine auf unterschiedliche Ziele ausgerichtete Verteidigungsunion könnte die Glaubwürdigkeit und Geschlossenheit der EU in Zeitender Krise stärken.

Literatur- und Quellenverzeichnis

[1] Plank, Friedrich/ Henneberg, Ingo (2014): Die Anwendungspotenziale der strukturierten Konfliktanalyse in den Internationalen Beziehungen. In: Bock, Andreas M./ Henneberg, Ingo (Hrsg.): Iran, die Bombe und das Streben nach Sicherheit. Strukturierte Konfliktanalysen. Baden-Baden: Nomos Verlag. S. 34. DOI: 10.5771/9783845249957_33
[2] Sofern nicht anders gekennzeichnet diente die Informationsseite der BPB als Quelle der Informationen, siehe bpb (2017): Ukraine-Konflikt, aufrufbar unter http://www.lpb-bw.de/ukrainekonflikt.html (zuletzt aufgerufen am 28.08.2017).
[3] Zofka, Jan (2006): Halbinsel unter Spannung? Konfliktlagen auf der Krim seit dem Zerfall der Sowjetunion, in Ukraine-Analysen 12, S. 1-8.
[4] Ehrhart, Hans-Georg (2014): Russlands unkonventioneller Krieg in der Ukraine: Zum Wandel kollektiver Gewalt. In: APuZ S. 47-48/2014, S. 27 f.
[5] Malek, Martin (2013): Janukowitsch. Eine Zwischenbilanz, in ukraine-analysen 80, S. 15-17.
[6] o.V. (2016): Chronologie des Ukrainekonflikts. Hg. v. Landeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter https://www.lpb-bw.de/10327.html.
[7] o.V. (2017): Ukaine Analysen Chronik: 23. Januar – 5. Februar 2017 Hg. v. Landeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter http://www.bpb.de/internationales/europa/ukraine/242333/chronik-23-januar-5-februar-2017.
[8] Zu den folgenden Punkten siehe o.V. (2015): Russland und die Ukraine. Hg. v. Landeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter https://www.lpb-bw.de/ukraine_russland.html und o.V. (2017): Ukaine Analysen Chronik: 23. Januar – 5. Februar 2017 Hg. v. Landeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter http://www.bpb.de/internationales/europa/ukraine/242333/chronik-23-januar-5-februar-2017
[9] o.V. (2016): Chronologie des Ukrainekonflikts. Hg. v. Landeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter https://www.lpb-bw.de/10327.html.
[10] Hacke, Christian (2014): Der Westen und die Ukraine-Krise. Plädoyer für Realismus. In: APuZ 47-48/2014, S. 41 f.
[11] Scharpf, Fritz W. (1998): Interdependence and democratic legitimation. MPIfG working paper, No. 98/2. Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Köln. http://hdl.handle.net/10419/41689 (letzter Zugriff 24.08.2017). und Scharpf, Fritz W. (1999): Regieren in Europa. Effektiv und Demokratisch? Campus Verlag, Frankfurt am Main.
[12] Scharpf, Fritz W. (1999), S. 16.
[13] Ebd.
[14] Ebd.: S. 4.
[15] Vgl. Ebd., S. 5 f.
[16] Bernauer, Thomas (2013): Einführung in die Politikwissenschaft. 2. Auflage. UTB Nomos, Stuttgart, S. 281.
[17] Ebd., S. 254.
[18] Siehe Scharpf (1999).
[19] Bernauer (2013), S. 207.
[20] Scharpf (1998), S. 5.
[21] Erol, Mehmet Seyfettin /Oguz, Safat (2015): Hybrid Warfare Studies and Russia's Example in Crimea/Hibrit Savas Çalismalari ve Kirim'daki Rusya Örnegi. Gazi Akademik Bakis Dergisi, No. 9 (17). http://dergipark.gov.tr/download/article-file/74059 (letzter Zugriff: 24.08.2017), S. 1.
[22] Schaurer, Florian (2015): Alte Neue Kriege - Anmerkungen zur hybriden Kriegführung. http://www.erh-koeln.de/download1/weissbuch_2016/florian_schaurer.pdf (letzter Zugriff 24.08.2017).
[23] Wilkie Robert (2015): Hybrid Warfare. Something Old, Not Something New.In: Scientific Bulletin, Vol. XX No. 1 (39), S.14.
[24] Schaurer (2015), S. 1.
[25] Erol/Oguz (2015), S. 5.
[26] Vgl.Schaurer (2015), S. 3.
[27] Vgl. Ebd.
[28] Halbach, Uwe (2014): Russland im Wertekampf gegen `den Westen`. Propagandistische und ideologische Aufrüstung in der Ukraine-Krise. SWP-Aktuell 43 (Juni 2014). Berlin. In: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2014A43_hlb.pdf (letzter Zugriff 24.08.2017), S. 2.
[29] Rotarescu, Carmen (2015): Ukrainian Hybrid War. Quo Vadis? In: Scientific Bulletin. Vol. XX No 1 (39), S. 154 f.
[30] Ehrhart, Hans-Georg (2016): Unkonventioneller und hybrider Krieg in der Ukraine: zum Formenwandel des Krieges als Herausforderung für Politik und Wissenschaft. Springer Fachmedien, Wiesbaden, S. 232.
[31] Vgl.: Erol/Oguz (2015), S. 10.
[32] Erol/Oguz (2015), S. 11.
[33] Ebd., S. 232.
[34] Vgl. Halbach (2014).
[35] Vgl. Ebd., S. 200.
[36] Ebd., S. 182.
[37] Tamminga, Oliver (2015): Hybride Kriegsführung. Zur Einordnung einer aktuellen Erscheinungsform des Krieges. In: SWP-Aktuell, Nr. 27, März 2015, S. 2.
[38] Vgl. Ebd., S. 268 f.
[39] Vgl.: Constitutional Court of Ukraine 1996, S. 1.
[40] Ebd., S. 2.
[41] Ebd., S. 4.
[42] Ebd., S. 17.
[43] Vgl. Ebd., S. 43.
[44] Ebd.
[45] Ebd., S. 44.
[46] Europäische Kommission (2014): Opinon on “whether” the decision taken by the Supreme Council of the Autonomous Republic of Crimea in Ukraine to organize a Referendum on Becoming a Constituent Territory of the Russian Federation or Restoring Crimea’s 1992 Constitution is Compatible with Constitutional Principles”, S. 4.
[47] Vgl. Constitutional Court of Ukraine
1996, S. 1.
[48] Ebd., S. 2.
[49] Ebd., S. 4.
[50] Ebd., S. 17.
[51] Ebd., S. 43.
[52] Ebd.
[53] Ebd., S. 44.
[54] Europäische Kommission (2014), S. 4.
[55] Fischer, Christian (o.D.): Materialien zur Konfliktanalyse: Ukraine-Konflikt. Hg. v. Uni Halle. Online verfügbar unter http://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=37399&elem=2861743, S. 5 f.
[56] Peters, Anne (2015): Ringvorlesung des Präsidenten „Konfliktregionen im östlichen Europa“. Die Ukrainekrise und das Völkerrecht. Online verfügbar unter http://www.mpil.de/files/pdf4/Handout_Ukraine_Giessen_19_Jan_2015_Peters_final.pdf, S. 2 ff.
[57] Halbach, Uwe (2014): Russland im Wertekampf gegen `den Westen`. Propagandistische und ideologische Aufrüstung in der Ukraine-Krise. SWP-Aktuell 43 (Juni 2014). Berlin. In: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2014A43_hlb.pdf, S. 3 ff.
[58] Casier, Tom(2016) From logic of competition to conflict: understanding the dynamics of EU–Russia relations, Contemporary Politics, 22:3, 376-394, DOI: 10.1080/13569775.2016.1201311, S. 384.
[59] (o.V.), Chronologie), S. 4 f.
[60] Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (2014): Bericht über die Menschenrechtssituation in der Ukraine. 15. April 2014. Online verfügbar über: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/Aktuell/140520_MRUkraine.html.
[61] Fischer, C. (o.D.): Materialien zur Konfliktanalyse: Ukraine-Konflikt. Hg. v. Uni Halle. Online verfügbar unter http://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=37399&elem=2861743, S. 9f.
[62] Plank, Friedrich/ Henneberg, Ingo (2014): Die Anwendungspotenziale der strukturierten Konfliktanalyse in den Internationalen Beziehungen. In: Bock, Andreas M./ Henneberg, Ingo (Hrsg.): Iran, die Bombe und das Streben nach Sicherheit. Strukturierte Konfliktanalysen. Baden-Baden: Nomos Verlag. S. 33.
[63] UN (2014): UN Doc. 189/ 2014 vom 15. März 2014, aufrufbar unter http://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/s_2014_189.pdf (zuletzt aufgerufen am 28.08.17).
[64] Peters (2015), S. 2 f.
[65] Ebd.
[66] Sarrazin, Manuel (2014): Die Ukraine-Krise: EU Perspektive und Transformationsagenda zum Erhalt der europäischen Friedensordnung. https://manuelsarrazin.de/wp-content/uploads/fwdebattesarrazin.pdf (letzter Zugriff: 24.08.2017), S. 2.
[67] Arnauld, Andreas/Debiel, Tobias (2014): Editorial. http://www.friedens-warte.de/images/stories/PDFs/fw_2013-1-2_einleitung.pdf (letzter Zugriff: 25.08.2017), S.1.
[68] Ebd.
[70] Europäische Kommission (2014), S. 2.
[71] Hierbei und für die künftigen Punkte: Frankfurter Allgemeine Zeitung (2017). Folter und Missbrauch auf beiden Seiten. http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/un-kritisiert-ukraine-fuer-die-lage-dermenschenrechte-14268033.html (letzter Zugriff: 24.08.2017).
[72] Ebd.


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